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Schutzkonzepte zusammenführen: Wie aus zwei Dokumenten eine gelebte Schutzkultur wird

Wie führt man zwei bestehende Schutzkonzepte zusammen, ohne einfach das Beste aus beiden Dokumenten zusammenzukopieren? Mit dieser Frage startete ich vor einigen Monaten in einen Beratungsprozess mit zwei Kirchengemeinden, die sich zusammenschlossen. Beide Gemeinden verfügten bereits über eigene Schutzkonzepte und hatten sich intensiv mit Prävention, Intervention und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auseinandergesetzt. Gleichzeitig hatten sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Schwerpunkte entwickelt – und mit dem Zusammenschluss entstand die Aufgabe, daraus ein gemeinsames Schutzkonzept zu entwickeln.

Ich begleite als Beraterin für institutionelle Schutzkonzepte Einrichtungen und Träger in Essen und ganz Nordrhein-Westfalen bei genau solchen Prozessen – und dieser Fall zeigt exemplarisch, warum das Zusammenführen zweier Schutzkonzepte weit mehr ist als eine redaktionelle Aufgabe.

Ein Schutzkonzept ist mehr als die Summe seiner Bausteine

Schnell wurde in diesem Prozess deutlich: Es würde nicht nur darum gehen, zwei Texte zusammenzuführen. Die eigentliche Arbeit lag an einer anderen Stelle.

Ein institutionelles Schutzkonzept bündelt die verbindlichen Regelungen einer Einrichtung zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Es ist inzwischen gesetzlich als Qualitätsmerkmal verankert – bleibt aber mehr als die Summe seiner Bausteine: Es lebt erst dann, wenn die dahinterliegende Haltung von den Menschen in der Organisation tatsächlich mitgetragen wird.

Zu Beginn haben wir deshalb zunächst gemeinsam auf das Vorhandene geschaut: Was ist bereits gut geregelt? Wo gibt es Gemeinsamkeiten? Wo unterscheiden sich die Konzepte? Was soll erhalten bleiben? Was muss überarbeitet oder neu entwickelt werden?

Dabei ging es unter anderem um Leitbild und Haltung, Risikoanalyse, Prävention, Intervention, Fortbildungen, Beschwerdewege und langfristige Zuständigkeiten. Ein Baustein fehlte beispielsweise bislang: ein gemeinsamer Verhaltenskodex. Und genau an diesem Thema zeigte sich sehr schön, warum Schutzkonzeptentwicklung immer auch Organisationsentwicklung ist.

Bevor konkrete Verhaltensregeln formuliert werden konnten, mussten wir uns zunächst fragen: Welche Werte sollen eigentlich Grundlage unseres Handelns sein? Begriffe wie Respekt, Vertrauen oder Verantwortung sind schnell gefunden. Spannend wird es erst bei der nächsten Frage: Woran würde ein Kind oder ein Jugendlicher merken, dass dieser Wert hier tatsächlich gelebt wird?

Aus „Respekt" wird dann beispielsweise: Ein Nein wird akzeptiert. Erwachsene hören zu. Niemand wird bloßgestellt. Persönliche Grenzen werden ernst genommen. So entsteht aus einem abstrakten Wert eine Haltung – und aus der Haltung kann konkretes Verhalten abgeleitet werden.

Jugendliche nicht nur über Beteiligung reden lassen

Ein zentraler Bestandteil des Prozesses war die Beteiligung von Jugendlichen.

Dabei war mir wichtig, sie nicht mit Fragen zu konfrontieren, die eigentlich aus der Logik von Erwachsenen entstehen: „Was muss aus deiner Sicht in einen Verhaltenskodex?" oder „Wie sollte ein Beschwerdeverfahren strukturiert sein?" Jugendliche müssen keine Expertinnen für Schutzkonzepte sein. Sie sind aber Expertinnen für ihre eigenen Erfahrungen.

Deshalb haben wir beispielsweise konkrete Alltagssituationen betrachtet und gefragt: Wie fühlt sich das für euch an? Situationen konnten danach sortiert werden, ob sie sich gut anfühlen, schwierig sind oder ob es auf die konkrete Situation ankommt. Gerade die letzte Kategorie erwies sich als besonders spannend. Denn auf die Frage „Worauf kommt es an?" folgten Antworten wie:

  • „Wenn vorher gefragt wird."
  • „Wenn ich Nein sagen kann."
  • „Wenn ich weiß, was passiert."
  • „Wenn ich selbst entscheiden kann."

Genau daraus lassen sich wiederum wichtige Standards für einen Verhaltenskodex entwickeln.

Beschwerdewege müssen nicht nur existieren – sie müssen nutzbar sein

Auch bei der Entwicklung von Beschwerdewegen stand deshalb nicht zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob die Gemeinde einen Briefkasten, einen QR-Code oder eine E-Mail-Adresse braucht. Die wichtigere Frage war: Was brauchen Jugendliche überhaupt, damit sie etwas ansprechen, sich jemandem anvertrauen oder Hilfe suchen? Und anschließend: Was muss passieren, wenn sie diesen Schritt gegangen sind?

Dabei geht es um Vertraulichkeit und Transparenz, um verlässliche Rückmeldungen, klare Zuständigkeiten und darum, dass Anliegen nicht bei einer einzelnen Person „verschwinden". Gute Beschwerdesysteme brauchen deshalb meist unterschiedliche Zugänge. Persönliche Ansprechpersonen können ebenso dazugehören wie digitale Möglichkeiten oder anonyme Wege.

Wir haben darüber hinaus bewusst über weniger klassische Ansätze gesprochen: Awareness-Teams bei größeren Veranstaltungen, bild- und symbolgestützte Möglichkeiten für jüngere Kinder oder Menschen, die sich sprachlich nicht oder nur eingeschränkt äußern können, und eine Feedbackkultur, in der Rückmeldungen nicht erst dann erwünscht sind, wenn etwas Gravierendes passiert ist.

Denn eine gute Beschwerdekultur beginnt lange vor der ersten Beschwerde.

Schutz und Freiräume sind keine Gegensätze

Besonders interessant fand ich im Prozess Situationen, in denen Schutzmaßnahmen und Selbstbestimmung scheinbar miteinander in Konflikt gerieten.

Wenn beispielsweise ein Raum aus Schutzgründen nicht mehr ohne Erwachsene genutzt werden darf, kann das aus institutioneller Perspektive zunächst nachvollziehbar erscheinen. Für Jugendliche kann damit gleichzeitig ein wichtiger Freiraum verloren gehen. Die spannende Frage lautet dann nicht: Schutz oder Selbstbestimmung? Sondern: Wie können wir beides ermöglichen?

Genau hier kann Beteiligung einen entscheidenden Unterschied machen. Jugendliche können selbst Ideen dafür entwickeln, welche Vereinbarungen, Rahmenbedingungen oder Veränderungen notwendig wären, damit Freiräume erhalten bleiben und gleichzeitig Schutz gewährleistet wird.

Ein Schutzkonzept sollte schließlich nicht dazu führen, dass Kindern und Jugendlichen immer weniger zugetraut wird. Im besten Fall schafft es sichere Rahmenbedingungen, innerhalb derer Selbstständigkeit möglich wird.

Und wann ist ein Schutzkonzept eigentlich fertig?

Am Ende des Prozesses stand deshalb noch eine weitere Frage: Wie bleibt das Schutzkonzept lebendig? Denn ein verabschiedetes Dokument allein verändert noch keine Organisation.

Neue haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende müssen wissen, welche Vereinbarungen gelten. Verhaltenskodex und Beschwerdewege müssen bekannt sein. Mitarbeitende brauchen Fortbildung und Möglichkeiten zur kollegialen Reflexion – etwa im Rahmen von Supervision. Zuständigkeiten müssen auch dann funktionieren, wenn Personen wechseln. Und das Konzept muss regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob es noch zur Realität der Gemeinde passt.

Dazu gehört auch die Frage, wen wir möglicherweise noch nicht ausreichend mitdenken. Kinder und Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit und stoßen auf unterschiedliche Barrieren. Ein Zugang, der für eine 15-Jährige problemlos funktioniert, kann für ein jüngeres Kind, einen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder jemanden mit geringen Deutschkenntnissen völlig ungeeignet sein.

Schutzkonzepte brauchen deshalb immer wieder die Bereitschaft, die eigene Perspektive zu hinterfragen.

Beteiligung braucht Zeit

Eine Rückmeldung der Jugendlichen aus dem letzten Workshop ist mir dabei besonders im Gedächtnis geblieben. Sinngemäß lautete sie: Alle reden von Partizipation – aber häufig werden Beteiligungsangebote so gestaltet, dass sie Jugendliche gar nicht ansprechen.

Das ist eine wichtige Erinnerung. Partizipation entsteht nicht dadurch, dass einmal eine Einladung ausgesprochen wird. Und ein neues Beteiligungsangebot ist nicht automatisch gescheitert, wenn beim ersten Mal nur wenige Jugendliche kommen.

Beteiligung braucht Zeit, Verlässlichkeit und die Erfahrung, dass die eigene Stimme tatsächlich etwas bewirkt. Wenn Jugendliche erleben, dass ihre Perspektiven ernst genommen werden, dass Rückmeldungen nicht verschwinden und dass sich aufgrund ihrer Ideen etwas verändert, kann Vertrauen wachsen. Sie erzählen anderen davon. Weitere Jugendliche kommen hinzu. Beteiligung wird nach und nach selbstverständlicher.

Fazit: Von einem Dokument zu einer gelebten Schutzkultur

Vielleicht ist genau das eine der wichtigsten Erkenntnisse, die ich aus diesem Prozess mitnehme: Ein gutes Schutzkonzept ist kein fertiges Dokument. Es ist eine Vereinbarung darüber, wie eine Organisation miteinander umgehen möchte – und die Bereitschaft, darüber immer wieder neu ins Gespräch zu kommen.

Dafür braucht es Regeln und Verfahren. Aber genauso braucht es Beteiligung, Reflexion, Geduld und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Dann kann aus einem Schutzkonzept tatsächlich eine gelebte Schutzkultur werden.

Wenn in Ihrer Einrichtung oder Organisation im Raum Essen oder Nordrhein-Westfalen ebenfalls zwei Schutzkonzepte zusammengeführt werden müssen oder ein bestehendes Konzept weiterentwickelt werden soll, unterstütze ich Sie gerne dabei. Mehr über meine Arbeitsweise erfahren Sie auf der Seite Schutzkonzepte, oder Sie nehmen direkt Kontakt zu mir auf.

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